Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 23. September 2026. Sie gilt für Verträge ab diesem Tag sofort; für früher geschlossene Verträge ab dem 5. November 2026, bis dahin gilt dort die Fassung vom 24. August 2026. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung.
§ 1 Vertragspartner, Geltung und Vertragsschluss
Vertragspartner ist die Thinkelly OG, Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien, Österreich – nachfolgend „Codeimus“. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der unter codeimus.com erreichbaren Dienste. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Codeimus ihnen schriftlich zustimmt.
Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde sich registriert und die Registrierung über den per E-Mail zugesandten Link bestätigt (Gratis-Tarif) beziehungsweise einen bezahlten Tarif in der Kasse bestätigt. Bis zum Absenden kann der Kunde seine Eingaben jederzeit erkennen und berichtigen. Codeimus speichert den Vertragstext – diese Bedingungen in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung; er ist jederzeit unter codeimus.com/agb abrufbar (§ 9 ECG).
Codeimus hat sich keinem besonderen Verhaltenskodex unterworfen.
§ 2 Leistung
Codeimus erzeugt aus Beschreibungen in Alltagssprache lauffähige Anwendungen, führt sie in einer abgeschotteten Umgebung aus und veröffentlicht sie auf Wunsch unter einer Subdomain von codeimus.com oder unter einer eigenen Domain des Kunden.
Der Umfang richtet sich nach dem gewählten Tarif. Codeimus darf den Dienst weiterentwickeln. Entfällt dabei eine Funktion, auf die der Tarif ausdrücklich lautet, kann der Kunde zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit vorher angekündigt.
§ 3 Preise, Guthaben und Zahlung
Die Preise ergeben sich aus der Preisübersicht. Alle Beträge sind Nettopreise; die gesetzliche Umsatzsteuer kommt hinzu und wird beim Bezahlvorgang ausgewiesen. Welcher Satz gilt, richtet sich nach dem Sitz des Kunden. Unternehmen mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten die Rechnung ohne Umsatzsteuer; die Steuerschuld geht auf sie über (Reverse Charge, Art. 196 MwStSystRL). Die Nummer wird beim Bezahlen abgefragt und gegen das EU-Register (VIES) geprüft.
Bezahlte Tarife laufen monatlich und sind zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar. Das im Tarif enthaltene Guthaben („Credits“) wird für KI-Läufe verbraucht und verfällt am Ende des Abrechnungszeitraums. Zusätzlich gekauftes Guthaben verfällt nicht.
Kostenschätzung. Das Kalkulationstool nennt eine voraussichtliche Zahl an Credits. Sie ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis vergleichbarer, bereits gelaufener Projekte und ausdrücklich kein Kostenvoranschlag und keine Zusage eines Festpreises. Was ein Projekt tatsächlich verbraucht, hängt vom Umfang der Beschreibung, von Nachbesserungen und vom Verlauf des Baus ab und kann die Schätzung deutlich überschreiten. Codeimus haftet nicht für Mehrverbrauch gegenüber der Schätzung. Verbraucht wird stets nur, was tatsächlich läuft; der laufende Stand ist jederzeit unter „Verbrauch“ einsehbar, und der Kunde kann ihn dort selbst begrenzen.
Das Kalkulieren selbst verbraucht ebenfalls Credits. Sie sind in der genannten Zahl bereits enthalten und werden abgebucht, sobald aus der Kalkulation ein Projekt entsteht oder der Kunde einer weiteren Kalkulationsrunde ausdrücklich zustimmt. Wer kalkuliert und kein Projekt anlegt, zahlt dafür nichts.
Freiwillige Gutschriften. Codeimus kann für bestätigte Fehlermeldungen und für umgesetzte Funktionsideen Credits gutschreiben. Ob und in welcher Höhe, entscheidet Codeimus im Einzelfall nach eigenem Ermessen; ein Anspruch darauf besteht nicht, auch nicht nach wiederholter Gewährung. Genannte Höchstbeträge sind Obergrenzen, keine Zusagen. Gutgeschriebene Credits erhöhen das Monatskontingent, sind nicht auszahlbar und nicht übertragbar.
Bleibt eine Zahlung aus, darf Codeimus den Zugang nach Mahnung und angemessener Frist sperren. Veröffentlichte Apps bleiben in dieser Zeit erreichbar; Daten werden nicht gelöscht, solange die Sperre andauert.
Preisänderungen gelten nur für den nächsten Abrechnungszeitraum und werden mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail angekündigt. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn sich die Kosten der eingesetzten Sprachmodelle, des Hostings oder der Zahlungsabwicklung erhöhen oder der Leistungsumfang des Tarifs erweitert wird, und nur im Ausmaß dieser Änderung. Sinken diese Kosten, gibt Codeimus das im gleichen Ausmaß weiter. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen; darauf wird in der Ankündigung hingewiesen (§ 6 Abs. 1 Z 5 KSchG).
§ 4 Rücktritt für Verbraucher
Verbraucher können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Eine formlose Nachricht an office@thinkelly.com genügt.
Das Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig, sobald Codeimus mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts mit der Leistung begonnen hat – das ist der erste gestartete Bau-Auftrag. Bis dahin bleibt der Rücktritt uneingeschränkt möglich.
Die vollständige Belehrung samt Muster-Formular nach Anhang I FAGG steht unter Rücktritt und Widerruf.
§ 5 Rechte am erzeugten Ergebnis
Der Kunde erhält alle Rechte am Quellcode und an den Inhalten, die Codeimus für ihn erzeugt – zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt, auch für den gewerblichen Einsatz und den Weiterverkauf. Codeimus behält sich daran keine Lizenz zurück und verwendet die Inhalte des Kunden nicht zum Training eigener oder fremder Modelle.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingebrachten Inhalte – Texte, Bilder, Daten, Marken – frei von Rechten Dritter sind.
§ 6 Rechte an Codeimus selbst, kein Nachbau
An Codeimus selbst – Software, Bau-Agent, Prompts, Werkzeuge, Vorlagen, Oberfläche und Aufbau – erwirbt der Kunde keine Rechte. Er erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.
Codeimus darf nicht dazu verwendet werden, ein Konkurrenzprodukt zu Codeimus zu entwickeln – also eine Plattform, die für Dritte aus Beschreibungen in Alltagssprache lauffähige Anwendungen erzeugt, ausführt oder veröffentlicht. Das gilt auch für erkennbare Teilstücke eines solchen Produkts und unabhängig davon, ob es entgeltlich angeboten wird. Ebenso untersagt sind das Auslesen oder Nachbilden der Prompts und Werkzeuge sowie das systematische Abfragen des Dienstes zu diesem Zweck.
Nicht erfasst ist der gewöhnliche Gebrauch. Anwendungen mit KI-Funktionen, Chatbots und Assistenten, Entwicklerwerkzeuge und Code-Editoren, No-Code-Werkzeuge für einen bestimmten Zweck sowie interne Werkzeuge darf der Kunde ohne Einschränkung bauen, betreiben und verkaufen. Im Zweifel baut der Agent.
Bei einem Verstoß darf Codeimus den Zugang sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde darf mit Codeimus nichts erzeugen oder betreiben, was gegen geltendes Recht verstößt – insbesondere keine Schadsoftware, keine Anwendungen zum Ausspähen oder Täuschen Dritter und keine rechtswidrigen Inhalte. Zugangsdaten sind geheim zu halten.
Für veröffentlichte Apps ist der Kunde der Betreiber: Impressum, Datenschutzerklärung und die Rechtmäßigkeit der dort verarbeiteten Daten liegen bei ihm. Codeimus stellt die Technik bereit, nicht den Inhalt.
§ 7a Datensicherung
Codeimus sichert alle Projekte einmal täglich – Quellcode, Datenbank, hochgeladene Dateien, Firmen-Ablage und veröffentlichte Fassung – und bewahrt die letzten sieben Stände auf. Eine Sicherung ist kein Archiv: Änderungen seit der letzten Sicherung sind nicht enthalten. Die Wiederherstellung wird regelmäßig geprobt; eine Wiederherstellung binnen einer bestimmten Frist schuldet Codeimus nicht.
Der Kunde kann jederzeit einen vollständigen Export seines Projekts (Quellcode, Datenbank und Anleitung) herunterladen oder das Projekt zu GitHub übertragen und einen Export unter „Neues Projekt → Aus Sicherung“ jederzeit als neues Projekt zurückholen. Codeimus empfiehlt einen Export vor jeder Veröffentlichung und nach jedem Arbeitsstand, der nicht verloren gehen darf; Exporte sind außerhalb von Codeimus aufzubewahren.
Unternehmer sichern ihre Projekte auf diese Weise mindestens vor jeder Veröffentlichung. Unterbleibt das, ist ein Datenverlust insoweit als Mitverschulden anzurechnen (§ 1304 ABGB).
Abschieds-Archiv im Enterprise-Plan. Löscht ein Kunde mit Enterprise-Plan sein Konto, erstellt Codeimus unmittelbar davor automatisch ein verschlüsseltes Gesamt-Archiv seiner eigenen Projekte (Quellcode und Datenbank). Der Kunde kann es herunterladen. Codeimus bewahrt es 90 Tage ab Erstellung auf und gibt es in dieser Zeit auf Antrag des Kunden heraus; danach löscht Codeimus es selbsttätig. Diese Aufbewahrung ist Leistungsbestandteil des Enterprise-Plans und insoweit eine Ausnahme von der Löschung nach § 11. Sie dient allein der Wiederherstellbarkeit für den Kunden; eine andere Verwendung findet nicht statt. Projekte, in denen der Kunde nur Mitglied war, sind nicht enthalten.
§ 8 Künstliche Intelligenz, keine Zusicherung
Erzeugter Code entsteht maschinell. Codeimus prüft ihn automatisiert und bessert erkannte Fehler selbst nach, schuldet aber keine Fehlerfreiheit und keinen bestimmten fachlichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
Erzeugte Rechtstexte, Verträge und Behörden-Hinweise sind Entwürfe zur Erleichterung der Arbeit und ersetzen keine Rechtsberatung.
Der Kunde prüft das Ergebnis vor dem produktiven Einsatz.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Für Verbraucher gilt zusätzlich das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG): Codeimus stellt während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die für die Vertragsmäßigkeit des Dienstes erforderlich sind, und informiert über sie.
Codeimus haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Gegenüber Verbrauchern haftet Codeimus für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie bei Vertragsschluss vorhersehbar und für einen Dienst dieser Art typisch sind. Wesentliche Vertragspflichten sind das Speichern, das Sichern nach § 7a und das Bereitstellen der Projekte sowie die Verfügbarkeit des Editors. Ansprüche nach dem VGG, dem Produkthaftungsgesetz und der DSGVO bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für schlicht grobe Fahrlässigkeit ist sie je Schadensfall auf das in den letzten zwölf Monaten für den Dienst gezahlte Entgelt begrenzt; das gilt nicht bei krass grober Fahrlässigkeit. Für Datenverlust haftet Codeimus gegenüber Unternehmern nur bis zu dem Aufwand, der bei Sicherung nach § 7a Abs. 3 für die Wiederherstellung angefallen wäre.
§ 10 Datenschutz
Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Verarbeitet der Kunde in seinen Apps personenbezogene Daten Dritter, ist Codeimus insoweit Auftragsverarbeiter; der Vertrag nach Art. 28 DSGVO steht in den Einstellungen zum Abschluss bereit.
§ 11 Laufzeit und Beendigung
Der Gratis-Tarif läuft unbefristet und kann jederzeit beendet werden. Bezahlte Tarife laufen einen Monat und verlängern sich um jeweils einen weiteren Monat, solange nicht bis zum Ende des laufenden Monats gekündigt wird; auf diese Verlängerung weist Codeimus in der Bestellstrecke hin (§ 6 Abs. 1 Z 2 KSchG).
Die Kündigung ist formlos möglich – in den Einstellungen des Kontos oder per E-Mail an office@thinkelly.com. Eine Begründung ist nicht nötig.
Nach dem Ende bleiben Projekte 30 Tage abrufbar, damit der Kunde Quellcode und Daten als Export herunterladen kann (§ 24 Abs. 6 VGG); danach werden sie gelöscht, Sicherungen innerhalb von sieben weiteren Tagen. Veröffentlichte Apps werden mit dem Ende des Vertrags abgeschaltet.
Löscht ein Kunde mit Enterprise-Plan sein Konto, gilt zusätzlich das Abschieds-Archiv nach § 7a: Codeimus bewahrt ein verschlüsseltes Gesamt-Archiv seiner eigenen Projekte 90 Tage ab Erstellung auf und löscht es danach selbsttätig.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen werden mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; darauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
Gerichtsstand für Unternehmer ist das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Codeimus ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 19 AStG). Beschwerden nimmt Codeimus unter office@thinkelly.com entgegen und beantwortet sie binnen 14 Tagen.
§ 14 Sprache
Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Diese Bedingungen gelten ausschließlich in ihrer deutschen Fassung, auch wenn die Oberfläche in einer anderen Sprache angezeigt wird.